Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung über bestimmte Eigenschaften die eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) "Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht" vom 15. März 1951 baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist

Diese Trennung erfolgt im allgemeinen z.b. durch Wände und Decken, die den nötigen Schall- und Wärmeschutz der gefordert ist gewährleisten. Ferner muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu dieser Wohnung / Teileigentum vorhanden sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde / Bauamt des jeweiliger Landkreises / Stadt ausgestellt, die auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen in diesem Gebiet die Zuständigkeit besitzt.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum / Teileigentum und notwendig für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung / Eigentumsanteil.

Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Im Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) regelt man im Fall einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch eine Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder auch Gebäuden (Wohnungseigentum), sowie an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (auch Teileigentum genannt) und das Gemeinschaftseigentum (auch Gemeinschaftsflächen genannt) am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

In BGB sind diese Fälle eigentlich geregelt, aber nach den Zweiten Weltkrieg wurde aufgrund des akuten Wohnraumbedarf der entstanden ist, nach einem Weg gesucht wie zukünftige zb. Wohnungseigentümer und alle die mit der z.b. bereitstellung von Krediten involviert sind eine rechtliche Absicherung erfahren konnten. Durch das Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde dieses Instrument geschaffen und alle Beteiligten sind nunmehr rechtlich abgesichert.

Informationen zum Wohnungseigentumsgesetzt (WEG)...

 
 
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