Fluchtpläne und Rettungspläne erstellen

Fluchtpläne / Rettungspläne erstellen Berlin Hannover

Der Fluchtplan / Rettungsplan soll im Notfall helfen, einen schnellen und sicheren Weg nach draußen zu finden und über die notwendigen Hilfeeinrichtungen informieren. Die Pläne sind Bestandteil der Brandschutzmaßnahmen. Fluchtpläne / Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 (früher DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (früher BGV A8) erstellt werden. Sie müssen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden und immer aktuell an bauliche Veränderungen angepasst werden. Verantwortlich für die Pläne ist der Gebäude-Betreiber. Die Pläne sind in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) darzustellen.

Fluchtpläne / Rettungspläne für gewerbliche Gebäude

Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden sind ebenfalls Fluchtpläne / Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Fluchtplan / Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:

- bei unübersichtlicher Flucht- / Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),

- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),

- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Was müssen Fluchtpläe / Rettungspläne an Informationen enthalten?

Die Fluchtpläne / Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über den Gebäudegrundriss oder Teile davon: Soweit auf einem Fluchtplan / Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Hintergrund des Planes soll weiß sein. Verlauf der Flucht- / Rettungswege: Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Die Fluchtwege sind vollflächig grün zu kennzeichnen. Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen: Es sind Kennzeichnungen der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen in den Fluchtplan / Fluchtplan aufzunehmen. Als Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) sind die internationalen Sicherheitssymbole der ISO 7010 Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden. Lage der Sammelplätze: Auf dem Fluchtplan / Rettungsplan sind die Sammelplätze zu kennzeichnen. Standort des Betrachters: Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Fluchtplan / Rettungsplan zu kennzeichnen. Der Standpunkt ist im Grundriss blau auszuweisen.

Fluchtpläne / Rettungspläne von uns für Sie

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema oder Interesse an der Erstellung eines Flucht- oder Rettungsplanes haben, so treten Sie mit uns in Kontakt. Wenden Sie sich einfach per Kontaktformular an uns. Bevorzug arbeiten wir im Grossraum Berlin und Hannover. Unsere Mitarbeiter haben die notwendige Qualifikation und verfügen über das entsprechende Zertifikat des „TÜV SÜD Akademie Köln“ für den Sachkundigen nach DIN 14095 bzw. DIN ISO 23601. Mit diesem TÜV Zertifikat ist man „Befugter zur Erstellung und Prüfung von Fluchtplänen / Rettungsplänen, Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten“.

 
 
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